GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Artikel 1: Definitionen 

 

  1. Laura Stappers Vintage mit Sitz in Blaricum, Handelskammernummer 82008256, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäuferin bezeichnet.
  2. Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
  3. Die Parteien sind Verkäufer und kaufen gemeinsam ein.
  4. Der Vertrag bezieht sich auf den Kaufvertrag zwischen den Parteien.
  5. Die Hygieneausnahme bezüglich des Widerrufsrechts gilt für folgende Produkte:
  • Aufkleber (mit offenem Kleberand)  

 

Artikel 2: Angaben zum Unternehmen 

Organisation: Laura Stappers Vintage

Geschäftsadresse: Laantje van Loeber 8, Te Blaricum

E-Mail-Addresse: laurastappersvintage@gmail.com

Nummer der Handelskammer: 82008256

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL-003627902B28

 

 

Artikel 3: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
  2. Eine Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

 

Artikel 4: Zahlung 

 

  1. Der volle Kaufpreis wird immer sofort im Webshop bezahlt. Bei Reservierungen wird teilweise eine Anzahlung erwartet.
  2. Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
  3. Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer zum Inkasso übergehen. Die mit einer solchen Abholung verbundenen Kosten trägt der Käufer.
  4. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder der Zahlungseinstellung des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig und zahlbar.
  5. Wenn der Käufer sich weigert, bei der Ausführung der Bestellung durch den Verkäufer mitzuwirken, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.

 

Artikel 5: Angebote, Kostenvoranschläge und Preis

 

  1. Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot keine Annahmefrist angegeben ist. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt das Angebot.
  2. Lieferzeiten in Angeboten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer nicht zur Auflösung oder Entschädigung, wenn sie überschritten werden. Es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich schriftlich vereinbaren.
  4. Der auf Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen angegebene Preis besteht aus dem Kaufpreis einschließlich der anfallenden Mehrwertsteuer und etwaiger sonstiger staatlicher Abgaben.

 

Artikel 6: Widerrufsrecht 

 

  1. Nach Erhalt der Bestellung hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt mit dem Eingang der (vollständigen) Bestellung beim Verbraucher.
  2. Der Käufer ist verpflichtet Verkäufer zuerst kontaktieren den Widerruf einzuleiten.
  3. Für Produkte, für die eine Hygieneausnahme gilt, besteht kein Widerrufsrecht. (Artikel 1, Definitionen Absatz 5)
  4. Der Verbraucher kann ein Widerrufsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, diese dem Käufer unverzüglich nach Aufforderung des Käufers zur Verfügung zu stellen.
  5. Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, der erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit allem gelieferten Zubehör gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers zurücksenden.
  6. Die Kosten und Verantwortung des Produkts bei einer Rücksendung liegen beim Käufer.

 

Artikel 7: Vertragsänderung 

 

  1. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass es für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlich ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
  2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann der Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung beeinflusst werden. Der Verkäufer wird den Käufer hierüber so schnell wie möglich informieren
  3. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird der Verkäufer dies dem Verkäufer im Voraus schriftlich mitteilen.
  4. Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, wird der Verkäufer angeben, in welchem Umfang die Änderung oder Ergänzung des Vertrages erfolgt Eine Überschreitung dieses Preises hat Konsequenzen.
  5. Entgegen den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung das Ergebnis von Umständen ist, die ihm zuzurechnen sind.

 

Artikel 8: Vollzug des Gefahrenübergangs 

 

  1. Sobald der Kaufgegenstand beim Käufer eingegangen ist, geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.

 

Artikel 9: Recherchen und Beschwerden 

 

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall jedoch innerhalb kürzester Frist zu untersuchen. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware den Vereinbarungen der Parteien entsprechen oder ob Qualität und Quantität zumindest den Anforderungen des normalen (Handels-)Verkehrs entsprechen.
  2. Reklamationen wegen Schäden, Fehlmengen. Oder Verlust der gelieferten Ware. Vom Käufer innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Ware schriftlich an den Verkäufer zu übermitteln.
  3. Stellt sich die Beanstandung innerhalb der gesetzten Frist als begründet heraus, ist der Verkäufer berechtigt, entweder nachzubessern oder neu zu liefern oder von der Lieferung Abstand zu nehmen und dem Käufer diesen Teil des Kaufpreises gutzuschreiben.
  4. Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen in Qualität, Anzahl, Größe oder Ausführung können dem Verkäufer nicht entgegengehalten werden.
  5. Reklamationen zu einem bestimmten Produkt wirken sich nicht auf andere Produkte aus. Allerdings gehören Teile derselben Vereinbarung an.
  6. Nach Verarbeitung der Ware durch den Käufer werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.

 

Artikel 10: Muster und Modelle 

 

  1. Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur als Anhaltspunkt dient, ohne dass der Liefergegenstand dem entsprechen muss. Anders ist es, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der Liefergegenstand diesem entsprechen wird.
  2. Bei Verträgen über Grundstücke wird auch vermutet, dass die Angabe der Grundfläche oder sonstiger Maße und Angaben nur als Anhaltspunkt dienen, ohne dass die zu liefernde Ware diesem entsprechen muss.

 

 

 

Artikel 11: Lieferung

 

  1. Die Lieferung erfolgt „ab Werk/Geschäft/Lager“. Das bedeutet, dass alle Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in dem Moment anzunehmen, in dem der Verkäufer sie liefert oder liefern lässt oder in dem Moment, in dem ihm diese Ware vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird.
  3. Wenn der Käufer die Annahme verweigert oder bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, nachlässig ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
  4. Wird die Ware geliefert, ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Versandkosten in Rechnung zu stellen.
  5. Benötigt der Verkäufer für die Ausführung des Vertrags Informationen vom Käufer, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer dem Verkäufer diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.
  6. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist indikativ. Dies ist niemals eine Frist. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder Teillieferungen haben keinen eigenständigen Wert. Bei Lieferung in Teilen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.

 

Artikel 12: Höhere Gewalt 

 

  1. Kann der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen.
  2. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall jeden Umstand, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen die normale Vertragserfüllung vom Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie z Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Belästigung, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Geschäftsbesetzung, Streiks, Aussperrung von Arbeitern, geänderte staatliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Geschäft des Verkäufers .
  3. Darüber hinaus verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass Lieferunternehmen, von denen der Verkäufer für die Ausführung des Vertrages abhängig ist, die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, der Verkäufer ist dafür verantwortlich.
  4. Wenn eine Situation wie oben beschrieben eintritt, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage gedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
  5. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung kann nur per Einschreiben erfolgen.

 

Artikel 13: Übertragung von Rechten 

 

  1. Die Rechte einer Partei aus diesem Vertrag dürfen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Bestimmung mit vermögensrechtlicher Wirkung im Sinne von § 3:83(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

 

Artikel 14: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht 

 

  1. Die beim Verkäufer vorhandene Ware sowie die gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.
  2. Werden die vereinbarten Vorauszahlungsbeträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten einzustellen, bis der vereinbarte Teil doch bezahlt ist. Dann kommt es zum Gläubigerverzug. In diesem Fall kann eine verspätete Lieferung gegenüber dem Verkäufer nicht geltend gemacht werden.
  3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
  4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Käufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und die Police auf erstes Anfordern zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.
  5. Ist die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Anzahlung oder der Preis nicht vertragsgemäß gezahlt worden, steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. In diesem Fall wird der Artikel erst geliefert, wenn der Käufer vollständig und vertragsgemäß bezahlt hat.
  6. Im Falle der Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Käufers werden die Verbindlichkeiten des Käufers sofort fällig und zahlbar.

 

Artikel 15: Haftung

  1. Jegliche Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrages ergeben, ist stets auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall von der/den abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um die Höhe der Selbstbeteiligung gemäß der jeweiligen Police.
  2. Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder grob fahrlässiger Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten beruhen, ist nicht ausgeschlossen.

 

 

 

Artikel 16: Beschwerdepflicht 

 

  1. Der Käufer ist verpflichtet, Beanstandungen der ausgeführten Arbeiten unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen. Die Reklamation enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
  2. Bei berechtigter Reklamation ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und ggf. zu ersetzen.

 

Artikel 17: Garantien 

  1. Soweit Garantien in den Vertrag aufgenommen wurden, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Sache dem Vertrag entspricht, fehlerfrei funktioniert und für den vom Käufer beabsichtigten Gebrauch geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren, nachdem der Käufer sie tatsächlich in Gebrauch genommen hat.
  2. Der Zweck der genannten Garantie besteht darin, eine Risikoverteilung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu schaffen, sodass die Folgen einer Garantieverletzung immer vollständig auf Rechnung und Risiko des Verkäufers gehen und der Verkäufer sich niemals auf eine Verletzung berufen kann eine Garantie in Bezug auf eine Verletzung einer Garantie Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Regelungen des vorstehenden Satzes gelten auch dann, wenn die Rechtsverletzung dem Käufer bekannt war oder durch Ermittlungen hätte bekannt werden können.
  3. Die vorgenannte Gewährleistung gilt nicht, wenn der Mangel durch unvorsichtige oder unsachgemäße Verwendung entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Genehmigung Änderungen oder Änderungsversuche vorgenommen oder die Kaufsache bestimmungsgemäß verwendet haben ist nicht vorgesehen.
  4. Bezieht sich die Gewährleistung des Verkäufers auf einen von einem Dritten hergestellten Artikel, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Gewährleistung dieses Herstellers.

 

Artikel 18: Geistiges Eigentum 

 

  1. Laura Stappers Vintage behält sich alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Zeichnungs- und Modellrecht etc.) an allen Produkten, Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Trägern mit Daten oder sonstigen Informationen, Bildern, Skizzen, Modellen, Modellen vor usw., es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. Einverstanden.
  2. Der Kunde kann gesagt werden intellektuell. Eigentumsrechte nicht ohne vorherige Ankündigung. Schriftliche Genehmigung von Laura Stappers Vintage, kopiert, Dritten gezeigt und/oder zur Verfügung gestellt oder auf andere Weise verwendet zu werden.

 

 

 

 

Artikel 19: Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

  1. Laura Stappers Vintage ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
  2. Änderungen von untergeordneter Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
  3. Größere inhaltliche Änderungen wird Laura Stappers Vintage möglichst vorab mit dem Kunden besprechen.
  4. Verbraucher sind berechtigt, den Vertrag im Falle einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.

 

Artikel 20: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

 

  1. Auf alle Vereinbarungen zwischen den Parteien findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  2. Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem sich Laura Stappers Vintage befindet, ist ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
  3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  4. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Gerichtsverfahren als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die anderen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.